AGBs


 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Januar 2024) 

 

Die gegenständliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für sämtliche zwischen Ride for Fun Reitkurse ( im Folgenden auch RFF ) mit einem Verbraucher (wie z.B. Hofinhaber/in, Veranstaltungsgeber/in, Reitschüler/in über 18 Jahren oder der/die Inhaber/in der Personensorge für die minderjährigen Reitschüler/innen, u.v.a., in weiterer Folge als „Kunde“ bezeichnet) abgeschlossene Rechtsgeschäfte über die Erteilung von Dienstleistungen, wie z.B. Reitunterricht. 

Jeder, der Dienstleistungen von RFF in Anspruch nimmt, erklärt sich stillschweigend mit den folgenden AGB einverstanden. 

 

Allgemeines 

 

Angebote von Ride for Fun ( RFF ) sind freibleibend und unverbindlich. Diese behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Mit der Anmeldung zu einem der Angebote gibt der Kunde ein für ihn bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit RFF ab. Der Vertrag kommt durch Annahme der Beauftragung durch RFF zustande, und zwar entweder durch schriftliche Auftrags- und Terminbestätigung oder durch Beginn der beauftragten Arbeiten. 

Die angebotenen Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, als Festpreise inkl. Anfahrt und Unterricht. Das Entgelt für Dienstleistungen ist, sofern nicht anders vereinbart, 14 Tage vor dem Kurstermin zu zahlen. 

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise übertragbar. Ein Ersatzteilnehmer kann vom Kunden benannt werden. 

Für das Reiten wird empfohlen, Reithelm nach DIN-Norm, Reitstiefel oder vergleichbares überknöchelhohes Schuhwerk und geeignete Reitkleidung zu tragen. Der Kunde hat für seine Sicherheit Sorge zu tragen. 

Der Kunde ist verpflichtet, sich pünktlich zur vereinbarten Zeit am Veranstaltungsort einzufinden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass allfällige Verspätungen seinerseits nicht berücksichtigt werden können. 

Der Kunde ist sich im Klaren, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehört insbesondere das Risiko von Verletzungen, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse. 

Bei Unfällen, Schäden und Verlusten, können keine Haftungsansprüche gegenüber RFF, deren Mitarbeiter oder Gehilfen geltend gemacht werden. Die Inanspruchnahme der von RFF angebotenen Dienstleistungen geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. 

Der Kunde verpflichtet sich, eventuelle Missstände, Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten des Pferdes anzuzeigen, niemanden in unnötige Gefahr zu bringen. 

Es wird darauf hingewiesen, durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und/ oder Unfallversicherung Vorsorge zu treffen. 

Den Anweisungen des Inhabers des Veranstaltungsortes (Leiter Reitschule, Hofbesitzer o.a.), des Reitlehrers oder deren/dessen Gehilfen ist/sind unbedingt Folge zu Leisten. 

Eltern haften für Ihre Kinder, unabhängig des Alters und Unterliegen der durchgängigen Aufsichtspflicht der Eltern. 

Im Umgang mit den Pferden gelten die allg. Tierschutzbestimmungen und die Empfehlungen der deutschen reiterlichen Vereinigung zu Haltung und Umgang. 

Die Trainingseinheiten werden teilweise als Foto- und/oder Videoaufnahmen dokumentiert. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das aufgenommene Material nach Ermessen von RFF zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Die Rechte an den Aufnahmen werden mit Beginn des Trainings  abgetreten. Der Kunde hat das Recht, der Verwendung von Bildmaterial, auf dem er zu sehen ist, zu widersprechen. Dies muss vor Antritt des Trainings erfolgen, damit keine entsprechenden Aufnahmen des Kunden erstellt werden. 

 

Vor- und Nachbereitung 

 

Das Abbauen sowie etwaige nachgelagerte Prozesse, wie z.B. Hallenpflege, werden von dem Kunden/Veranstalter übernommen. 

 

Wochenend-Kurse (Gelassenheitstraining, Feuerkurse, Ritterkurse) 

 

Die angebotenen Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, als Festpreise inkl. Anfahrt und Unterricht. Das Entgelt für Dienstleistungen ist, sofern nicht anders vereinbart, in Vorkasse ( 14 Tage vor dem Kurstermin ) zu leisten. 

Erst mit Eingang der Vorkassenzahlung kann eine Teilnahme am gewünschten Kurs gewährleistet werden. 

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise und sind nicht übertragbar. 

 

 

Freistellungserklärung 

 

Ride for Fun, deren Mitarbeiter oder Gehilfen, werden von jeglicher Haftung oder Schadenersatzansprüchen freigestellt, es sei denn, die Haftpflichtversicherung übernimmt diese Schäden auf Grund des vorliegenden Versicherungsschutzes. Die Freistellung gilt nicht für eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

 

Schadensersatzanspruch 

 

Für Schäden, die durch den Kunden oder deren/dessen Begleitung (Besucher) an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen, haftet der Kunde bzw. dessen Sorgeberechtigte, Besucher/Begleiter in vollem Umfang gegenüber dem Geschädigten. 

 

Salvatorische Klausel/Schlussbestimmung 

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. 

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz von Ride for Fun in 21376 Luhmühlen.